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Erklärung zur Barrierefreiheit

Iberias Engagement für Barrierefreiheit

Iberia Líneas Aéreas de España, S.A. Operadora, Sociedad Unipersonal (nachfolgend "Iberia") verpflichtet sich, die Website iberia.com gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September und der europäischen Norm für digitale Barrierefreiheit EN 301 549 barrierefrei anzubieten. Um dies zu erreichen, setzt Iberia die Kriterien des internationalen WCAG-Standards 2.2 (Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) der Stufe AA um.
In diesem Rahmen wurde unter Verwendung interner Tools wie Screaming Frog in Zusammenarbeit mit unseren eigenen Ressourcen ein umfassendes technisches Audit durchgeführt; außerdem wurden zusätzlich in spezifischen Bereichen detailliertere technische Audits mit ILUNION Accessibility durchgeführt.
Iberia arbeitet kontinuierlich an der Ermittlung und Beseitigung von Hindernissen, um den allgemeinen Zugang zu digitalen Inhalten zu gewährleisten.

Stand der Einhaltung

Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018. Es gibt einige Ausnahmen, die im Folgenden aufgeführt sind.

Nicht zugänglicher Inhalt

Nachfolgend führen wir die nicht barrierefreien Inhalte der Website auf und erklären Ihnen, warum diese nicht zugänglich sind:

 

Grund Bereich /
betroffenes Element
Beschreibung
Nichteinhaltung der Vorschriften Unzureichende semantische Struktur Einige Inhalte haben nicht die entsprechende semantische Struktur oder Rolle (ARIA-Landmarks, Überschriften usw.), weshalb sie für unterstützende Technologien schwer zu verstehen sind.
Nichteinhaltung der Vorschriften Falsche Kennzeichnung der Komponenten Bestimmte Elemente der Website (Formulare, Schaltflächen, Links) haben Kennzeichnungen für Barrierefreiheit, die nicht mit den visuellen Informationen übereinstimmen, was Benutzer von Bildschirmlesegeräten verwirren kann.
Nichteinhaltung der Vorschriften Navigation und Fokus über die Tastatur Ein Link "zurück zur Startseite" ist auf der Seite nicht vorhanden, und in einigen Komponenten (z. B. im Kopfmenü) ist die visuelle Fokusanzeige nicht sichtbar, wenn mit der Tastatur navigiert wird. Darüber hinaus verschiebt sich bei bestimmten Interaktionen der Fokus des Bildschirmlesegeräts unerwartet, wenn sich der Inhalt ändert, was für sehbehinderte Nutzer verwirrend sein kann.
Nichteinhaltung der Vorschriften Formular Flugsuche (Tastaturfalle) In der Suchmaschine für Billigflüge gibt es Probleme bei Nutzung der Tastatur: Wenn Sie nur mit der Tastatur navigieren, bleibt der Fokus in diesem Formular, sodass Sie es nicht einfach verlassen können. Dies verhindert, dass Benutzer, die nur eine Tastatur nutzen, Aufgaben selbstständig erledigen können.
Nichteinhaltung der Vorschriften Bilder ohne angemessenen Alternativtext Für einige Bilder gibt es keinen gleichwertigen Alternativtext oder der Text gibt ihren Inhalt nicht korrekt wieder, sodass Nutzer, die sie nicht sehen können, die vermittelten Informationen nicht verstehen.
Nichteinhaltung der Vorschriften Unzureichender Farbkontrast Bei einigen Texten und Grafiken ist das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund geringer als das erforderliche Minimum (4,5:1), was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwäche oder Farbenblindheit erschwert. Zum Beispiel erreichen einige Links in der Kopf- und Fußzeile nicht den richtigen Kontrast beim Hover.
Überfrachtung Alte Videos ohne Audiobeschreibung Bei einigen in der Vergangenheit veröffentlichten Videos fehlt die Audiobeschreibung. Die Audiodeskription all dieser alten audiovisuellen Inhalte wäre ein unverhältnismäßiger Aufwand, sodass sie für sehbehinderte Nutzer möglicherweise nicht vollständig zugänglich sind.

Ausarbeitung dieser Erklärung

  • Datum: Diese Erklärung wurde am 1. September 2025 verfasst.

  • Ausarbeitungsmethode:

    • Detaillierte interne Selbstbewertung unter Verwendung von Tools wie Screaming Frog SEO Spider, das die Open-Source-Accessibility-Engine AXE für die automatische Validierung der Barrierefreiheit auf der Grundlage der vom W3C aufgestellten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) integriert. Die Bewertung erfolgte in Anlehnung an WCAG 2.2, Stufe AA. Bei dieser Selbstbewertung wurden Zugänglichkeitsprobleme in den allgemeinen Verzeichnissen festgestellt.

    • Zusätzliche Bewertung durch einen Dritten: ILUNION Accessibility führte eine detailliertere Analyse in spezifischen Verzeichnissen durch, um die Einhaltung der festgelegten Kriterien zu überprüfen.

  • Datum der Beurteilung: Letztes umfassendes technisches Audit, das von ILUNION zur Barrierefreiheit bestimmter Verzeichnisse vor der Veröffentlichung der Erklärung zur Barrierefreiheit durchgeführt wurde: IBERIA - Círculo SAF vom 14. August.

  • Datum der letzten Überarbeitung: 17. Juli 2025 (vollständige Selbstbewertung über die Screaming Frog Plattform). 14. August 2025: IBERIA – Círculo SAF.

Bemerkungen und Kontaktdaten

Diese Erklärung bezieht sich ausschließlich auf die Website von Iberia unter https://www.iberia.com/ und gilt nicht für andere Plattformen wie Kioske oder mobile Anwendungen.

Bei in die Website integrierten Inhalten Dritter berücksichtigt Iberia, dass die Barrierefreiheit gewährleistet werden muss. Obwohl es Elemente von Dritten sind, unternimmt Iberia alles, um sicherzustellen, dass diese Inhalte gemäß den festgelegten Zielen der Barrierefreiheit auch gleichermaßen zugänglich sind. Die Korrekturen werden derzeit im Rahmen des Projekts zur digitalen Migration der Website vorgenommen. Der mit dem Migrationsprozess verbundene Sanierungsplan ist noch nicht abgeschlossen. Die erforderlichen Anpassungen, um die Barrierefreiheit aller Elemente, auch der von Dritten, zu garantieren, können also noch umgesetzt werden.

Alternativen zum Aufruf der Information: Wenn ein Inhalt der Website nicht barrierefrei ist, bietet Iberia Alternativen an, damit die Nutzer auf die von ihnen benötigten Dienste zugreifen können. Sollten Sie auf Schwierigkeiten stoßen und unsere Hilfe beim Kauf von Tickets, beim Erhalt Ihrer Bordkarte oder beim Zugang zu Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns über dieses Online-Formular zu kontaktieren.

Verfahren

Wenn eine Mitteilung oder ein Antrag auf Zugang zu Informationen über die oben genannten Kanäle abgelehnt wird oder Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort erhalten, können Sie eine formelle Reklamation einreichen. Gemäß Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 sollten Sie diese Beschwerden an die Subdirección General de Servicios al Usuario de la Secretaría de Estado de Digitalización e Inteligencia Artificial richten, und zwar über die Website des zuständigen Ministeriums (derzeit das Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation). Dieses Verfahren gewährleistet, dass die Rechte der Nutzer auf Barrierefreiheit geschützt werden.

Überprüfung und Aktualisierung

Iberia überprüft die Barrierefreiheit des Portals mindestens einmal jährlich und immer dann, wenn wesentliche Änderungen an der Struktur oder am Inhalt vorgenommen werden. In diesem Zuge wird auch diese Erklärung überarbeitet.
Eine vollständige Überprüfung der Barrierefreiheit der Website ist bis spätestens August 2026 geplant, um die Fortschritte zu bewerten und die kontinuierliche Einhaltung der aktuellen Standards zu gewährleisten. Bei künftigen Aktualisierungen wird Iberia diese Erklärung weiterhin an den neuesten Stand der Barrierefreiheit der Website anpassen.

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