Mitnahme von Flüssigkeiten im HandgepäckHaben Sie Zweifel?
Die häufigsten Fragen zu Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck
- In welchen Ländern gilt die neue Regelung?
- Für welche Flüge gilt die neue Regelung?
- Welche Substanzen sind betroffen?
- Was sind Artikel mit ähnlicher Konsistenz?
- Welche Flüssigkeitsmenge darf mitgeführt werden?
- Was passiert mit Medikamenten und diätetischen Produkten?
- Können Reisende weiterhin in den Geschäften der Flughäfen und/oder an Bord eines Flugzeugs einkaufen?
- Was ist mit Transitreisenden oder Reisenden, die umsteigen müssen?
In welchen Ländern gilt die neue Regelung?
Die neue Regelung gilt für alle Flughäfen der Länder, die Mitglieder der Europäischen Union sind:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Außerdem auf Flughäfen folgender Länder: Iceland, Marokko, Norwegen, USA, Südafrika, Brasilien und Schweiz
Wenn von der"Europäischen Union" gesprochen wird, wird Bezug genommen auf alle Länder, in denen diese Regelung Anwendung findet.
Für welche Flüge gilt die neue Regelung?
Für alle Abflüge von den Flughäfen der Europäischen Unionunabhängig vom Zielort oder von der Landeszugehörigkeit der Fluglinie.
Die Regelung gilt auch für Transitreisende bei Anschlussflügen auf Flughäfen der Europäischen Union.
Wenn von der"Europäischen Union" gesprochen wird, wird Bezug genommen auf alle Länder, in denen diese Regelung Anwendung findet.
Welche Substanzen sind betroffen?
Alle Flüssigkeiten, einschließlich Getränke und Wasser, Parfüm, Suppe, Lotion, Öl, Gel, Haargel, Pasten, Zahnpasta, Creme, Wimperntusche, Mixturen aus festen und flüssigen Stoffen, Sprays, Rasierschaum, Spraydosen, Deodorant und andere Artikel ähnlicher Konsistenz
Was sind Artikel mit ähnlicher Konsistenz?
- Verbotene Artikel sind u.a.: Schokoladencreme, Butter, Erdnussbutter, Flüssigmascara (Wimperntusche), flüssiges Lippgloss, Joghurt, Frischkäse, Streichkäse, Deospray, Deoroller.
- Erlaubte Artikel sind u.a.: Sandwiches mit Schokoladenaufstrich, Butter, Erdnussbutter, Puder-Makeup, Lidschatten, Lippenstift, Talkumpuder.
Welche Flüssigkeitsmenge darf mitgeführt werden?
Jeder Reisende darf in seinem Handgepäck kleine Mengen dieser Artikel (100 ml pro Gefäß) mitnehmen, die in einer durchsichtigen Plastikbeutel verstaut werden, der mit einem Reißverschluss oder Klettband verschlossen sein muss und nicht mehr als 1 l fassen darf. Außerdem müssen diese kleinen Behälter im Plastiksack locker verpackt sein, damit eine leichte Überprüfung durch das Sicherheitspersonal möglich ist.
Die Reisenden müssen diesen Plastikbeutel getrennt vom übrigen Handgepäck dem Personal an den Sicherheitskontrollen vorweisen.
Was passiert mit Medikamenten und diätetischen Produkten?
Von diesem Verbot ausgenommen sind: Medikamente und diätetische Produkte, einschließlich Babynahrung für einen mitreisenden Säugling, die während der Reise benötig werden. Für diese Artikel kann jedoch von den Sicherheitskontrollen ein Nachweis für die Authentizität gefordert werden.
Können Reisende weiterhin in den Geschäften der Flughäfen und/oder an Bord eines Flugzeugs einkaufen?
Reisende können zu Mengen in den Geschäften des Flughafens Flüssigkeiten einkaufen wenn sich diese Geschäfte hinter dem Sicherheitskontrolle befinden.
Die in diesen Geschäften gekauften Flüssigkeiten müssen in einer verschlossenen Tüte mit Spezialverschluss verpackt sein, dessen Unversehrtheit überprüft werden kann. Außerdem müssen diese Tüten einen Kaufbeleg beinhalten und dürfen nicht vor Erreichen des Zielortes geöffnet werden.
In Ihrem eigenen Interesse wird Reisenden empfohlen, die einen Transitflug gebucht haben oder auf anderen Flughäfen umsteigen müssen, diese Beschränkungen zu beachten.
Was ist mit Transitreisenden oder Reisenden, die umsteigen müssen?
Wenn die Reisende Flüssigkeiten beim Abflug von einem Flughafen der Europäischen Union gekauft haben, können sie diese auf den Anschlussflügen mitnehmen, sofern die Artikel in Plastikbeuteln mit einem Spezialverschluss verpackt sind und dessen Unversehrtheit nachprüfbar ist. Außerdem muss den Plastikbeuteln ein Kaufbeleg beigefügt werden.
Wenn ein Reisender Flüssigkeiten im Flugzeug des Herkunftsflughafens in einem Drittland eingekauft hat, gibt es keine Garantie dafür, dass diese Flüssigkeiten in sicherer Weise überprüft wurden. Daher ist das Mitführen dieser Flüssigkeiten im Handgepäck auf Anschlussflügen nicht gestattet.
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