Benötige ich eine Begleitperson?
Im Allgemeinen werden alle Personen mit eingeschränkter Mobilität, die die Sicherheitsanweisungen verstehen und selbständig ausführen können und die die Sicherheit des Fluges und Arbeit der Besatzung nicht beeinträchtigen, zum Flug zugelassen.
Ist dies nicht der Fall, benötigen Sie möglicherweise einen Begleitperson und in bestimmten Fällen medizinisches Fachpersonal, das in der Lage ist, die von Ihnen benötigte Pflege zu leisten.
Wenn Sie Hilfe für folgende Punkte benötigen, müssen Sie mit einer Begleitperson reisen:
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Das Erreichen eines Notausgangs.
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Kommunikation jeglicher Art mit der Besatzung zum Thema Sicherheit.
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Schließen oder Öffnen des Sicherheitsgurtes.
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Erledigung körperlicher Grundbedürfnisse.
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Schwimmweste oder Sauerstoffmaske greifen und anlegen.
Die gewählte Begleitperson muss bis auf besondere Ausnahmefälle mindestens 18 Jahre alt sein und über uneingeschränkte und volle Autonomie verfügen.