Wann wird der Preisnachlass für Gebietsansässige gewährt?
Die Ermäßigung für Gebietsansässige wird nur für Direkt- und Anschlussflüge zwischen Flughäfen auf dem spanischen Festland und den Inseln angewendet (außer im Falle der Einwohner von Ceuta, die diese Ermäßigungen für Flüge nach Sevilla, Málaga oder Jerez und weitere Ziele auf dem spanischen Festland erhalten).
Nach der Wahl Ihres Abflug- und Zielflughafens wird immer dann, wenn diese Kombination die Preisreduzierung zulässt, das Drop-down-Menü für Wohnsitzermäßigung eingeblendet. Markieren Sie gegebenenfalls die Option „Residente“, woraufhin die Flüge bereits mit dem entsprechenden Rabatt angezeigt werden.
Diese von der spanischen Regierung gewährte Subvention gilt nicht, wenn Sie Ihre Tickets mit Avios bezahlen.
Wie gebe ich meinen Anspruch auf eine Ermäßigung an, wenn ich mit Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln, den Balearen, Ceuta oder Melilla auf iberia.com buche?
Wählen Sie eine dieser beiden Optionen, um die Ermäßigung für Personen mit Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln, den Balearen oder in Melilla oder Ceuta zu erhalten, wenn Sie Direktflüge oder Anschlussflüge zwischen dem Festland und einem Flughafen auf den genannten Inseln oder in die Exklaven buchen (mit Ausnahme von Personen mit Wohnsitz in Ceuta, die diese Ermäßigung nur auf Flügen zwischen Sevilla, Málaga oder Jerez und anderen Inlandszielen auf dem Festland in Anspruch nehmen können):
- Auf unserer Startseite können Sie, nachdem Sie den Start- und Zielort Ihres Fluges ausgewählt haben, markieren, dass Sie „Residente“ sind und die Flüge, die Ihnen angezeigt werden, enthalten bereits den entsprechenden Rabatt.
- Wenn Sie es auf der Startseite nicht entsprechend markiert haben, können Sie die Angaben auch während des Kaufvorgangs machen, nachdem Sie die Flüge ausgewählt haben.
Später werden auf der Seite für die Angaben zu den Passagiere Daten zur Anwendung der Ermäßigung für Gebietsansässige verlangt (Art des Nachweises und Gemeinde).
Bitte denken Sie daran, dass Sie für den Nachweis Ihres Wohnsitzes Ihre Vor- und Nachnamen exakt so angeben müssen wie in Ihrem Ausweisdokument, ohne Verkleinerungen, Zusammenziehungen oder andere Veränderungen.
Um die Ermäßigung für Gebietsansässige über unsere Website in Anspruch nehmen zu können, müssen alle Passagiere der Buchung Anspruch auf die Ermäßigung für Gebietsansässige haben, d. h. sie müssen alle spanische Staatsbürger, Bürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Unterzeichnerstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (derzeit Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz sein.
Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie ihren Wohnsitz auf den Balearen, den Kanarischen Inseln, in Ceuta oder in Melilla haben und dass sie Flüge zwischen ihrem Wohnsitz und einem beliebigen Ort in Spanien buchen. Ist einer der Passagiere kein Gebietsansässiger, muss dessen Buchung getrennt vorgenommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website www.fomento.gob.es.
Was ist die Ermäßigung für Einwohner der spanischen Inseln und Exklaven?
Der Zuschuss für Gebietsansässige wird vom spanischen Staat gewährt und beläuft sich auf bis zu 75 % des Preises im Linienflugverkehr.
In den Genuss dieser Ermäßigung kommen Staatsangehörige Spaniens und der weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz sowie anderer Staaten, die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum unterzeichnet haben (derzeit Norwegen, Island und Liechtenstein), und die nachweisen können, dass sie mit festem Wohnsitz auf den Balearen, den Kanarischen Inseln, in Ceuta oder Melilla gemeldet sind und eine Reise von ihrem Wohnort zu einem beliebigen Zielort auf dem spanischen Festland unternehmen oder umgekehrt.
Das gültige Dokument zum Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes in nicht zur iberischen Halbinsel zählenden Gebieten (sowohl für spanische Staatsbürger als auch Bürger des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz) ist die Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde, in der die Personen angemeldet sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite für www.fomento.gob.es.
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