Notwendige Unterlagen für den Flug

Erkundigen Sie sich über die benötigten Unterlagen für den Flug mit Iberia sowie über die speziellen Anforderungen für die Ein- und Ausreise und den Zoll in den jeweiligen Ländern.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Reise mit Iberia?

Gemäß den Vorschriften der Zivilluftfahrt müssen wir die Identität unserer Fluggäste überprüfen und sicherstellen, dass die Angaben auf dem Flugschein übereinstimmen. Aus diesem Grund verlangen wir sowohl am Check-in-Schalter als auch an den Flugsteigen die Vorlage eines Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins, der in Spanien ausgestellt wurde. Wer keinen Ausweis vorweist, dem kann der Zustieg ins Flugzeug verweigert werden. Außerdem müssen Sie die Dokumente mitführen, die die Behörden in den Ländern, in die, aus denen und durch die Sie fliegen werden, verlangen.

Als spanischer Staatsbürger können Sie die offiziellen Anforderungen für Reisen in jedes beliebige Land auf der Website des spanischen Außenministeriums einsehen (nur auf Spanisch).
Weitere Informationen über Reiseunterlagen und Impfungen, die für die einzelnen Länder benötigt werden, finden Sie auf der offiziellen Website der IATA (nur auf Englisch).

Einreise und Zollabfertigung

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die erforderlichen Unterlagen, die Formalitäten und die spezifischen Vorschriften in bestimmten Reisezielen.

  • Ausreise:

    Berücksichtigen Sie die Zeiten, die für die Abfertigung, Pass- und Sicherheitskontrollen benötigt werden, insbesondere während der Ferienzeiten. Sie sollten Ihr Flugticket, Ihre Bordkarte und Ihre Reiseunterlagen griffbereit haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Ihre persönlichen Unterlagen vollständig und korrekt sind. Beachten Sie, dass Ihnen bei Nichteinhaltung der Einreise- und Zollvorschriften die Einreise in das betreffende Land verweigert werden kann.
    Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen für die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Botschaft des betreffenden Landes.

  • Durchreise:

    Normalerweise erfolgen bei der Einreise in ein Land, das zum europäischen Schengenraum gehört, und zur Weiterreise in ein anderes, das ebenfalls das Abkommen unterzeichnet hat, die Passkontrolle bei der ersten Ankunft und die Zollkontrolle des Gepäcks im Land des endgültigen Reiseziels. Wenn es sich um Länder außerhalb des Schengenraums handelt, erfolgen alle Abfertigungskontrollen am Ende Ihrer Reise.
    Für die USA müssen Sie die Einreiseabfertigung und Zollkontrollen für Ihr Gepäck auf dem ersten Flughafen bei der Ankunft im Land durchlaufen. Wenn Sie irgendwelche Fragen haben, raten wir Ihnen, sich bereits beim Abflug auf dem Flughafen zu erkundigen, wo Sie diese Schritte erledigen müssen.

  • Ankunft im Zielland:

    Bei der Ankunft müssen Sie zunächst die Einwanderungs- und Zollkontrolle passieren. Die Einreise- und Zollformulare werden normalerweise vor der Ankunft im Flugzeug verteilt. Füllen Sie die Formulare am besten vor der Landung aus, so können Sie Zeit sparen. Sollten Sie die Formulare nicht im Flugzeug erhalten, bekommen Sie diese bei der Ankunft.
    In einigen Ländern bekommt man das Visum bei der Ankunft im Flughafen, wo man wahrscheinlich in Dollar dafür bezahlen muss. Andere Länder haben Flughafengebühren oder eine Tourismussteuer festgelegt.
    Beachten Sie, dass die Zollbehörden die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Tabak und Parfüm sowie in einigen Ländern auch die Einfuhr von Tieren, Pflanzen und Lebensmitteln beschränken.

    Sehen Sie weitere Informationen über Einfuhren in Länder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
    Wenn Sie nichts zu deklarieren haben, passieren Sie die Zollabfertigung schneller durch den Bereich, der mit “Nothing to declare” gekennzeichnet ist (meist grün hinterlegt).

Kann ich reisen, wenn mein Reisepass gestohlen wurde, verloren gegangen oder abgelaufen ist?

Für Flüge innerhalb Spaniens dürfen Bürger aller EU-Länder mit einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass reisen, der von einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgestellt wurde. Wenn Sie aus einem Drittland (außerhalb der EU) kommen und keine gültigen Papiere haben, können Sie Ihren in Spanien ausgestellten Führerschein vorlegen.

Für Flüge innerhalb der Europäischen Union benötigen laut EU-Recht alle Reisenden (auch Kinder) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für die Reise. Falls Ihr Ausweis gestohlen wurde, verloren gegangen oder abgelaufen ist, können Sie die Vorschriften der einzelnen EU-Staaten für diese entsprechenden Fälle konsultieren.

Bei Flügen zu Zielen außerhalb der EU müssen Sie zusätzlich zu den vom Zielland geforderten Unterlagen immer einen gültigen Reisepass vorlegen. Wenn Sie spanischer Staatsbürger sind und Ihr Reisepass verloren gegangen ist, gestohlen wurde oder Sie feststellen, dass er abgelaufen ist, bevor Sie das Staatsgebiet verlassen haben, informieren Sie sich über administración.gob.es (nur auf Spanisch verfügbar).
Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass in einigen Ländern noch mindestens sechs Monate vor Antritt der Reise gültig sein muss. Überprüfen Sie das Ablaufdatum rechtzeitig vor Ihrem Flug.
Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben, erkundigen Sie sich bei den Behörden Ihres Landes oder bei Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat, je nachdem, wo Sie sich befinden.

Was ist die REDRESS Number?

Die Redress Number ist eine eindeutige Nummer, die Sie beim US Department of Homeland Security beantragen können. Die Nummer dient dazu, Probleme zu vermeiden, wie z. B. die Verweigerung oder Verspätung des Boardings durch die Fluggesellschaft oder die Ein- oder Ausreise in die bzw. aus den USA oder die Wiederholung zusätzlicher Sicherheitskontrollen, wenn Ihr Name mit dem einer Person auf der „Watch List“ (Beobachtungsliste) der USA übereinstimmt.
Wenn Sie glauben, fälschlicherweise mit einem Namen auf der US-Beobachtungsliste in Verbindung gebracht worden zu sein, und Sie in Zukunft Probleme bei der Identifizierung vermeiden wollen, können Sie eine Redress Number beantragen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Einreise in die USA?

Wenn Sie in die USA reisen oder dort umsteigen, weisen wir Sie darauf hin, dass Staatsbürger der Länder, die zum Visa-Waiver-Program (ESTA) eine elektronische Reisegenehmigung beantragen müssen. Sie sollten diese Registrierung unbedingt mindestens 72 Stunden vor dem Abflug vornehmen, um die offizielle Einreisegenehmigung rechtzeitig zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, eine gedruckte Kopie der Genehmigung zusammen mit den übrigen für die Reise erforderlichen Unterlagen mitzuführen.

Wenn Sie nach dem 12. Januar 2021 in Kuba waren und deshalb einen Stempel von Kuba in Ihrem Pass haben, ist eine Reiseerlaubnis "ESTA" nicht möglich. Sie müssen ein Visum vom Typ B1 oder B2 im Generalkonsulat oder in der Abteilung für konsularische Angelegenheiten der Botschaft der Vereinigten Staaten an Ihrem Wohnort beantragen.

Die Nummer des spanischen Reisepasses besteht aus neun Zeichen, drei Buchstaben gefolgt von sechs Ziffern. Aufgrund der Typografie des Passes kann die Zahl 0 (Null) manchmal mit dem Buchstaben O verwechselt werden und umgekehrt. Achten Sie darauf, dass Sie beim Ausfüllen des ESTA alle Zeichen korrekt angeben.

Nassstempel auf dem Ausreiseticket aus Venezuela

Nach venezolanischem Recht müssen Passagiere, die aus Venezuela fliegen und ihre Tickets direkt bei einer zugelassenen Fluggesellschaft (einschließlich Iberia) oder in einem Reisebüro im Ausland gekauft haben, die Tickets mit einem Feuchtstempel der Fluggesellschaft vorlegen.
Auf Flügen ab Caracas mit Iberia benötigen Sie diesen Stempel auf Ihrem Ticket nicht.

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