Reisen von Minderjährigen

Erforderliche Unterlagen für Flüge von Minderjährigen. Prüfen Sie, welche Unterlagen für allein reisende Minderjährige erforderlich sind, und stellen Sie sicher, dass die Vorschriften des Ziellandes erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen muss ein Minderjähriger erfüllen, um alleine reisen zu können?

Bei Iberia werden Minderjährige über 12 Jahren als Erwachsene eingestuft, um allein reisen zu können (die Regelungen können bei anderen Fluggesellschaften und bei Reisen in/aus Ländern mit anderen gesetzlichen Bestimmungen abweichen).

Für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren ist es erforderlich, unseren Betreuungsservice für Minderjährige zu buchen. Dieser Service kann auf Wunsch auch für Kinder ab 12 Jahren gebucht werden.

Bei diesem Service werden die Kinder von dem Moment an betreut, in dem die verantwortliche Person sie beim Check-in am Abflughafen an uns übergibt, bis zur Übergabe an die bevollmächtigte Person am Zielflughafen, einschließlich gegebenenfalls der Begleitung beim Transit. Die Kinder werden stets von unserem Personal begleitet, das ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen bis zur Übergabe am Zielort gewährleistet.
Die verantwortliche Person muss das Kind persönlich an uns übergeben und bis zum Abflug am Flughafen bleiben  und per Mobiltelefon erreichbar sein.

Folgende Daten sind erforderlich: Personalien und Telefonnummer der Sorgeberechtigten des Kindes, sowohl am Abflug- als auch am Zielort; außerdem ein Formular Pflichtgemäße Haftungsbefreiung
Sie können es vorab herunterladen und uns bereits ausgefüllt am Flughafen übergeben, um Zeit zu sparen. Achten Sie auch darauf, dass das Kind  alle erforderlichen Reisedokumente bei sich trägt.

In Spanien dürfen Erziehungsberechtigte oder Familienangehörige alleinreisende Kinder unter 14 Jahren bis zum Boardingbereich begleiten. Dafür muss, nach der Buchung des Betreuungsservice für Kinder, am Check-in-Schalter von Iberia eine Begleiterkarte abgeholt werden. Um zusammen mit dem Kind Zugang zur Sicherheitskontrolle zu erhalten, muss die Begleitperson im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sein.

Sonderfälle

  • In den USA werden Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren als minderjährig angesehen, und es ist obligatorisch, dass sie mit einem Betreuungsservice fliegen.

  • Die italienischen Behörden verlangen, dass Kinder unter 14 Jahren von einer volljährigen Person begleitet werden oder bei Reisen aus Italien einen Betreuungsservice in Anspruch nehmen. Außerdem müssen alleinreisende Minderjährige unter 14 Jahren mit italienischer Staatsangehörigkeit ihren Reisepass und eine vereidigte Erklärung ihrer Eltern oder gesetzlichen Erziehungsberechtigten mit sich führen.

  • Flüge von oder nach Mexiko
    Alle alleine oder in Begleitung einer anderen Person als eines der Elternteile oder des gesetzlichen Vormunds reisenden Minderjährigen müssen ein von beiden Elternteilen oder der mit dem Sorgerecht oder der Vormundschaft beauftragten Person vor einem Notar oder von der zuständigen Behörde unterzeichnetes Dokument vorlegen, in dem bekundet wird, dass sie berechtigt sind, das Land zu verlassen. Im Falle eines im Ausland ausgestellten Dokuments muss dieses beglaubigt oder gegebenenfalls mit einer Apostille mit der entsprechenden Übersetzung (im Falle einer anderen Sprache als Spanisch) versehen sein. Die Polizei in Spanien verfügt über ein Genehmigungsschreiben für diese Fälle.

  • Puente Aéreo.
    Um ein Ticket für die Puente Aéreo zu buchen, müssen Minderjährige ein Ausweisdokument vorlegen, z. B. einen Personalausweis oder Reisepass. Falls der Minderjährige mit seinen Eltern fliegt, muss er keinen Ausweis vorlegen und sein Ticket wird mit einem Ausweis der Eltern verknüpft.

Welche Dokumente muss ein alleinreisendes Kind mit sich führen?

Wenn Sie mit Kindern und Kleinkindern reisen, ist es wichtig, dass Sie alle alters-und reisezielspezifischen Anforderungen beachten. Passagiere über 14 Jahre müssen einen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. Kinder unter 14 Jahren sind auf Inlandsflügen nicht dazu verpflichtet, jedoch können sie mit einem Ausweis leichter identifiziert werden.

Mit einem oder beiden Elternteilen reisende Minderjährige

  • Nationale Flüge. Für Eltern, die mit ihren Kindern unter 14 Jahren ohne Personalausweis oder Reisepass reisen, können die Behörden ein Dokument zur Überprüfung der Identität verlangen, z. B. ein Familienbuch, die Meldebescheinigung des Kindes oder eine Geburtsurkunde.

  • Internationale Flüge (Europa und Drittländer). Minderjährige müssen einen eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und außerdem die Einreisebedingungen des Ziellandes erfüllen.

Alleinreisende Minderjährige und Minderjährige, die von einer anderen Person als einem Elternteil begleitet werden:

  • Nationale Flüge. Für Minderjährige unter 14 Jahren ohne eigenen Personalausweis oder Reisepass können die Behörden eins der folgenden Dokumente verlangen:

    • Notarielle Bescheinigung mit den Personenangaben und einem Foto des Minderjährigen.

    • Genehmigung, die bei der Polizei, der Guardia Civil, dem Bürgermeisteramt oder einem Notar durch persönliches Erscheinen des Vaters, der Mutter oder des Vormunds auf den Namen der Person ausgestellt wird, die während der Reise mit dem Sorgerecht für den Minderjährigen betraut ist, und die zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass dieser Person kontrolliert wird.

  • Internationale Flüge (Europa und Drittländer). Minderjährige müssen einen eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und außerdem die Einreisebedingungen des Ziellandes erfüllen. Wenn sie allein reisen und keinen Wenn sie allein reisen, muss neben eine polizeilich beglaubigte Genehmigung der Eltern oder des Vormunds vorgelegt werden. Im Falle ausländischer Minderjähriger mit Wohnsitz in Spanien müssen deren gesetzliche Vertreter bei ihrem Konsulat vorstellig werden, um die notwendigen Dokumente entsprechend ihrer staatlichen Gesetzgebung auszustellen.

Wenn Sie unseren Betreuungsservice für Kinder in Anspruch nehmen möchten, finden Sie Kosten, Empfehlungen und alle notwendigen Informationen auf unserer Seite über Alleinreisende Minderjährige.

 

 

Wer gilt als Minderjähriger?

Bei Iberia gilt als minderjährig, wer am Tag des Fluges das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Tarife werden je nach Altersgruppe der Passagiere angewandt:

  • Von 0 bis 2 Jahren, wobei das zweite Lebensjahr vor Ende der Reise noch nicht vollendet sein darf (INF). Sie reisen ohne eigenen Sitzplatz und zahlen zwischen 30 und 10 %. Ihr Freigepäck entspricht dem der erwachsenen Begleitperson und zusätzlich kann ein zusammenklappbarer Kinderwagen oder ein Autositz mitgeführt werden.

  • Von 2 bis 12 Jahren, wobei das zwölfte Lebensjahr vor Ende der Reise noch nicht vollendet sein darf (CHD). Auf Inlandsflügen zahlen sie 50 % des vollen Tarifs (d. h. des Tarifs ohne Einschränkungen). Bei ermäßigten Tarifen wird ein Prozentsatz berechnet, der vom jeweiligen Tarif abhängt. Auf internationalen Flügen ist dieser Prozentsatz abhängig vom gewählten Tarif und dem Zielort. Bei einigen Angeboten wird diese Ermäßigung nicht gewährt. Sie haben einen eigenen Sitzplatz auf dem Flug und das Freigepäck entspricht dem des begleitenden erwachsenen Passagiers.
    Für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren, die alleine reisen, muss stets unser Betreuungsservice für alleinreisende Minderjährige in Anspruch genommen werden.

  • Kinder ab 12 Jahren (ADT). Für sie wird der Tarif für Erwachsene berechnet, und obwohl sie bei Iberia alleine reisen können, bieten wir unseren Betreuungsservice an. Kosten, Empfehlungen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Alleinreisende Kinder.

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